Unter diesem Motto der bekannten Liedzeile fand am 6. Mai 2017 in Herford der Glockentag der Evangelischen Kirche von Westfalen statt.
„Glockenläuten ist ein wichtiger Teilbereich der Kirchenmusik mit langer Tradition: Nach der menschlichen Stimme ist die Glocke das älteste Musikinstrument der christlichen Kirche und ihr Geläute seit über 1500 Jahren ein integraler Bestandteil der Liturgie. Im Laufe der Jahrhunderte wuchs ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben zu, in denen sakrale und profane Aspekte bisweilen eng verflochten sind. Die Glocke wurde so zu einem Kennmerkmal der christlich-abendländischen Kultur.“ So schreibt der Glockensachverständige der EKvW, Claus Peter, in einem Merkblatt mit dem Titel „Aufgabe und Funktion der Glocken – Handreichung zur Gestaltung einer Läuteordnung und zur Anschaffung neuer Glocken“. Die Bedeutung der Glocken kommt auch in der Kirchenordnung der EKvW zum Ausdruck. Dort heißt es in Artikel 173: „Die Glocken rufen die Gemeinde zum Gottesdienst und mahnen zum Gebet. Das Läuten der Glocken aus anderem Anlass kann nur von der Kirchenleitung angeordnet werden. Das Presbyterium stellt eine Läuteordnung auf.“
Eine sehr interessierte Gruppe hat sich unter der Leitung von Landeskirchenmusikdirektor Ulrich Hirtzbruch getroffen um sich über Glocken und ihre Funktionen auszutauschen. Dr. Claus Peter, Glockensachverständiger der EKvW, hat hoch engagiert und mit profundem Wissen die Geläute der Herforder Münster- und der St. Johanniskirche vorgestellt. Höhepunkte waren die Besichtigungen der Geläute auf den Türmen verbunden mit Vorführung der einzelnen Glocken und Geläute.